immerglotzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner:
Emil Lorenz
Schottstraße 13
70192 Stuttgart
E-Mail: emil@immerglotzer.com

Stand: 01.11.2025


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Emil Lorenz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Sie gelten insbesondere für Leistungen im Bereich der medientechnischen Gestaltung. Dies umfasst:

  • Lichtdesign und Operating
  • Creative Coding und Visuals
  • Interaktive Installationen und Show-Programmierung
  • Technische Planung sowie die bauliche Umsetzung (Montage/Installation) von Dauerinstallationen (z. B. in Clubs, Ausstellungen).

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (Textform, z. B. E-Mail) oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 2 Arbeitszeitgestaltung und Leistungsumfang

2.1 Zeiteinteilung:
Soweit keine festen Veranstaltungs- oder Probenzeiten (z. B. Show-Betreuung) vertraglich festgelegt sind, bestimmt der Auftragnehmer die Einteilung seiner Arbeitszeit frei (z. B. bei Werkstattarbeiten, Vorprogrammierung oder Installationsphasen).

2.2 Änderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. zusätzliche Features, Umbauwünsche nach Abnahme) werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet.

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Vorkasse

3.1 Tagessatz:
Die vereinbarte Vergütung basiert, sofern nicht anders geregelt, auf einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden pro Tag.

3.2 Mehrarbeit:
Über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Leistungen werden als Mehrarbeit berechnet (pro Stunde 1/8 des Tagessatzes). Dies gilt insbesondere bei gebundenen Arbeitszeiten (Events/Shows). Bei freier Zeiteinteilung (siehe § 2.1) werden Überstunden nur berechnet, wenn diese betrieblich erforderlich waren oder durch den Auftraggeber veranlasst wurden.

3.3 Reisekosten:
Für Tage, die ausschließlich der An- oder Abreise dienen, wird pauschal ein halber Tagessatz berechnet. Reisekosten (Bahn, Mietwagen, Spesen) werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Neukunden oder Aufträgen über 1.500,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % Vorkasse zu fordern.

3.5 Aufrechnungsverbot:
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Arbeitsbedingungen bei Präsenzeinsätzen (Vor Ort)

4.1 Zugang und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer für die Dauer der Arbeiten ungehinderten Zugang zum Einsatzort hat (z. B. durch Schlüsselübergabe oder Sicherheitspersonal), insbesondere wenn Arbeiten außerhalb der regulären Betriebszeiten des Auftraggebers stattfinden. Der Auftraggeber garantiert eine sichere Arbeitsumgebung (VDE-konforme Stromversorgung, Wetterschutz für Elektronik).

4.2 Rigging und Statik
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, haftet allein der Auftraggeber für die Sicherheit von Hängepunkten, Traversen und der Statik des Gebäudes. Der Auftragnehmer führt keine statischen Prüfungen durch.

4.3 Verpflegung und Unterbringung

  • Catering: Bei Arbeitstagen vor Ort über 5 Stunden stellt der Auftraggeber angemessene Verpflegung (Standard: vegan) und Getränke. Ist dies nicht möglich (z. B. auf Baustellen/Rohbauten), wird eine Verpflegungspauschale (Buy-out) von 20,00 € pro Tag berechnet.
  • Hotel: Erfordert der Einsatzort eine Übernachtung, hat der Auftraggeber ein Einzelzimmer auf seine Kosten bereitzustellen. (Entfällt bei Einsatzorten am Wohnort des Auftragnehmers).

4.4 Awareness-Konzept
Der Auftragnehmer setzt bei öffentlichen Veranstaltungen (insb. Club/Tanz) voraus, dass ein Awareness-Konzept zum Schutz vor Diskriminierung und Übergriffen vorliegt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Gelieferte Waren und verbaute Hardware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur Erledigung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung der Vorbehaltsware ist untersagt.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

6.1 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden folgende Ausfallhonorare fällig (bezogen auf die Netto-Gage):

  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %
  • weniger als 7 bis 3 Tage vor Beginn: 50 %
  • weniger als 3 Tage vor Beginn: 100 %

6.2 Bereits entstandene Kosten (z. B. Materialkauf, Tickets) sind stets voll zu erstatten.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Die erstellten Werke (Lichtdesign, Code, Setups) sind urheberrechtlich geschützt. Auch Entwürfe unterhalb der gesetzlichen Schöpfungshöhe gelten vertraglich als geschützt.

7.2 Der Auftraggeber erhält mit Zahlung das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Wiederholungsnutzungen sind honorarpflichtig.

7.3 Quellcode
Programmierungen, Projektdateien verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe dieser offenen Daten erfolgt nicht. Jede unautorisierte Kopie oder Weitergabe wird mit einer Vertragsstrafe in 3,5-facher Höhe des Honorars geahndet.

7.4 Credits:
Bei Veröffentlichungen (Social Media/Presse) ist der Auftragnehmer zu nennen:

  • Instagram: @immerglotzer
  • Web: immerglotzer.com

§ 8 Haftung und Ausfall

8.1 Ausfall:
Kann der Auftragnehmer die Leistung wegen Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbringen, entfällt der Vergütungsanspruch. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (z. B. für Ersatzpersonal oder Verzögerungen bei der Eröffnung) sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz vorliegt.

8.2 Haftungsbegrenzung:
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.3 Equipment:
Für Schäden an eingebrachtem Equipment des Auftragnehmers durch Dritte, Diebstahl oder mangelhaften Strom haftet der Auftraggeber.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.